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Vorschlag für neue Gebührenstruktur

Schlank und effizient statt bürokratisch!
Von 40 Gebührenabstufungen auf 12 – und das ohne Einnahmeverluste für die Stadt und damit den Steuerzahler! Im Gegenteil ist damit sogar die geplante Gebührenerhöhung um 4% bereits mit abgedeckt.
Wir, der GEB KiTas, Krippen und Horte haben in Nachtschichten gerechnet und diskutiert, anhand von Zahlen, die wir aus dem Jugendhilfeplan und JHA-Unterlagen entnommen und vom Schulamt bekommen haben. Und haben ein Gebührenmodell erarbeitet, das nicht nur gerechter, sondern auch einfacher und vor allem zukunftsfähiger ist als das bisherige.

Bitte lesen Sie weiter unten unsere Erläuterungen zu diesem Kalkulationen.

 

Bitte klicken Sie auf die Bilder um die ausführliche Kalkulation im zugrundeliegenden Excelsheet zu sehen. Sie können unsere Kalkulationen dort genau nachvollziehen, bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Folgende 5 Überlegungen liegen dem Modell zugrunde:

1.Vereinfachung

a) in Krippe, KiTa und Hort:

  • keine extra Beiträge für U3-Betreuung, für U3-Kinder sollten Krippenbeiträge erhoben werden.
  • Der Städtetag erlaubt die Erhebung der doppelten Kindergartengebühr für U3 im Kindergarten, da das Kind faktisch zwei Plätze belegt.
  • VÖ-Angebot ohne Mittagessen abschaffen, nur noch Zeitstaffelungen bis 12 Uhr (Hort: 13.30h), bis 14 Uhr und bis 17 Uhr anbieten (Abschläge nur, falls angebotene Öffnungszeit in der jeweiligen Einrichtung kürzer als 17 Uhr ist).
  • Platz-Sharing 50/50 mit 2 Partnern. Ersetzt 3-Tagesangebote, um eine ökonomische Aufteilung und Auslastung zu gewährleisten.

  • b) in der Grundschulbetreuung:

  • Es gibt nur noch 4 Angebote mit Mittagessen und VÖ ohne Mittagessen, Gebühren für Ganztagsschule und Grundschulbetreuung sind in einem Modell mischkalkuliert. Begründung: Gleichbehandlung aller Grundschulbetreuungsarten, da die Eltern das Modell und die Gebühr wegen Schulsprengel nicht auswählen können!
  • 2. Entlastung der Alleinerziehenden

  • Alleinerziehende sollten so eingruppiert werden, als ob sie ein Kind mehr hätten. Die Aufforderung, sich via Jugendamt “Gebührenerlass” zu holen,
    finden wir entwürdigend und viel zu aufwändig, vor allem für die Alleinerziehenden – lieber Präsenz beim Kind als Bürokratie für Einkommensnachweise o.ä.!
  • 3. Kinderreiche Familien

  • Familien mit 4 Kindern sollten den KiTa-Besuch kostenlos bekommen, vorausgesetzt die Teilnahme ist regelmäßig (= mindestens 3x die Woche bzw. 12x im Monat).Dies ist ein Steuerungselement, wie es Wissenschaftler fordern, um Kinder aus einkommensschwachen und bildungsfernen sowie Migrationsfamilien verstärkt in die
    Einrichtungen zu bekommen.(Quelle: BMFSFJ-Internetseite: Forum frühkindliche Bildung – Aus der Wissenschaft) >Da weniger als 10% der Kinder aus 4- oder Mehrkindfamilien stammen, bedeutet es für im Durchschnitt max. 2 Kinder pro Gruppe durch die Gruppenleitungkontollieren zu lassen (Strichliste), ob der Besuch der Kinder regelmäßig erfolgt.
  • 4. Entlastung der Ein-Kind-Familien

  • Die Relationen der Gebührenabstufungen zwischen 1-Kind, 2-Kind, 3-Kind und 4-Kind-Familien wurden geändert auf 100-80-60-25%, indem die Beiträge für ein-Kind-Familien heruntergenommen und für die Mehr-Kind-Familien leicht hochgenommen wurden. Wir fanden, dass bei der letzten Gebührenerhöhung die 1-Kind-Familien unangemessen stark belastet wurden. Außerdem sollte immer noch gegeben sein, dass mehr Kinder auch mehr kosten (im alten Modell zahlte eine Familie mit einem Kind mehr als Familien mit vier Kindern für alle vier Kinder).
  • 5. Relation der verschiedenen Betreuungsarten zueinander

  • Quantität und Qualität der Betreuung bildet sich gebührenseitig in der Relation der verschiedenen Betreuungsarten zueinander ab.
  • Anmerkung zum Hort: während der Schulzeit am Vormittag wird außer einer Präsenzkraft kein Personal benötigt (verlässliche Grundschule)
  • Insbesondere die Vereinfachung halten wir für dringend geboten:

  • neben dem Schulamt haben auch noch die Stadtkasse, die Eltern (bei Anmeldung, Bezahlung, Monitoring und Aufstellung für Steuerausgleich) die Betreuungseinrichtungen und das Finanzamt 12 oder 40 Modelle abzuwickeln. Das bedeutet mannigfache Fehlerquellen und unendlichen Verwaltungsaufwand. Für die Einrichtungen bedeutet es eine aufwändige Personalplanung – es dürfte denkbar schwierig sein, Personal für 1 Stunde morgens und ein oder zwei Stunden Nachmittags aufzutreiben. Ansonsten muss das Personal durchbezahlt werden und das ist Verschwendung von Steuermitteln. Abgesehen davon, dass fast immer die Mütter die Hetze haben, das Kind dann mitten am Tag pünktlich abzuholen – hier könnten insbesondere berufstätige Mütter deutlich entlastet werden.
  • durch die administrative Entlastung erhoffen wir uns Zeitkapazitäten bei der Verwaltung, um das Betreuungsangebot qualitativ und quantitativ auszubauen und Fundraising betreiben zu können.
  • Außerdem dient unser Modell der sozialen Gerechtigkeit und ist zukunftsfähig, weil es Trends (von zwischen Kommune und Land gestückelten Betreuungsmodellen für Grundschüler hin zu Ganztagsschule und hin zu mehr und längerer Berufstätigkeit der Mütter) aufnimmt bzw. vorwegnimmt.

    Falls wir Sie überzeugen konnten, dass unser Modell wichtige Aspekte enthält, die in der Vorlage der Verwaltung nicht ausreichend abgebildet sind, dann schaffen Sie Zeit für Diskussion und Optimierung der Vorlage, indem Sie die Vorlage ans Amt zurückdelegieren. Wir möchten gerne die gute Zusammenarbeit mit Frau Harmand und ihren Mitarbeiterinnen fortsetzen und gemeinsam eine Vorlage ausarbeiten, doch leider war unser Vorschlag nicht rechtzeitig genug fertig, um diesen Prozess vorab miteinander zu durchlaufen. Doch die Zeit reicht noch für eine Gebührenänderung zum kommenden Kindergarten-/ Schuljahr.

    Wohin mit den lieben kleinen Großen?

    Hier geht es zur aktuellen Umfrage, bitte mitmachen!


    Viel zu wenig Aufmerksamkeit wird dem Thema Betreuung von Grundschulkindern gewidmet. Sind die Kleinen erst aus dem Kindergartenalter raus, besuchen sie vielleicht eine Ganztagesschule, die Kernzeit mit oder ohne Essen, einen Schülerhort oder Hort an der Schule mit jeweils ganz unterschiedlich gestalteten Gebührenordnungen, Platzvergabesystemen, Betreuuerschlüssel und Betreuungszeiten, sowie verschieden qualifiziertem Betreuungspersonal. Wer diesen föderalen Flickenteppich verstehen möchte, braucht viel Zeit. Zeit, die viele berufstätige Eltern nicht aufbringen können.
    Deshalb möchte der GEB Postillion zum Tag der Familie am 15. Mai eine breit gefächerte Befragung zu diesem Thema durchführen. Ziel ist es, einen Leitfaden für Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder zu entwerfen, der vielen Eltern eine Entscheidungshilfe sein soll.
    Den Leitfaden für die Auswahl von Betreuungseinrichtungen von Grundschulkindern will der Gesamelternbeirat des Postillion e.V. in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Betreuungseinrichtungen erstellen und anschließen veröffentlichen.

    Aufgaben des Elternbeirats und Rolle des GEB

    Liebe Elternbeirätinnen, Elternbeiräte und Einrichtungsleiterinnen,

    bitte stellen Sie den GEB-KiTa beim nächsten Elternabend vor. Wir haben für Sie einen Kommunikationsvorschlag erarbeitet.

    Die Aufgaben des Elternbeirats und die Rolle des Gesamtelternbeirates der KiTas, Horte und Krippen sowie mögliche Themen sind stichpunktartig im neuen Flyer (bitte klicken Sie auf das entsprechende Bild unten für eine größere Ansicht) zusammengefasst.  Die Flyer senden wir direkt an Ihre Einrichtung. Bitte verteilen Sie die Flyer an alle interessierten Eltern.
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