Geschäftsordnung des Gesamtelternbeirates der
KiTas, Krippen und Horte in Weinheim

Stand: 07. August 2009

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1. Ziele des GEB:

a. Der GEB will den ElternbeirätInnen einen einrichtungsübergreifenden Erfahrungsaustausch ermöglichen und daraus Handlungsfelder ableiten.

b. Der GEB will eine Lobby (Interessensvertretung) für Kindergarten-, Krippen- und Horteltern und deren Kinder gegenüber den Trägern bilden.

c. Der EB will eine Lobby gegenüber politischen RepräsentantInnen bilden und möchte Einfluss auf die politischen Entscheidungen rund um KiTa, Krippe und Hort ausüben. Zu diesem Zweck hat der GEB einen Sitz im Jugendhilfeausschuss erwirkt.

d. Der GEB will Informationen für Eltern über das KiTa-Leben bereitstellen sowie seine Interessen mittels Öffentlichkeitsarbeit kommunizieren.

2. Organisatorisches:

a. Die ElternbeirätInnen der einzelnen Einrichtungen bestimmen am Beginn des Kindergartenjahres zwei ElternbeirätInnen, die die Einrichtung im GEB vertreten (das muss nicht der/ die EB-Vorsitzende der Einrichtung sein) und teilen der/ dem GEB-Vorsitzenden deren Namen, Telefonnummer und email-Adresse mit. Diese Daten werden streng vertraulich behandelt und nur für Informationen genutzt, die den GEB betreffen.

b. Bei Abstimmungsthemen hat jede anwesende Einrichtung eine Stimme. Die Abstimmung findet in der Regel offen statt, außer eine oder mehrere anwesende Einrichtung verlangen die geheime Abstimmung.

c. Beim ersten Treffen im Kindergartenjahr wird einE VorsitzendeR und einE StellvertreterIN sowie möglichst drei BeisitzerInnen gewählt. Diese sollten wenn möglich quer über die verschiedenen Träger und Gruppen verteilt sein und für die Themen ihrer Gruppe ansprechbar sein.

d. Der GEB trifft sich dreimal im Jahr, i.d.R. Anfang November, im März und im Juni bzw. orientiert an den Sitzungsterminen des Jugendhilfeausschusses. Die Termine werden für ein Kalenderjahr im Voraus festgelegt.

e. Die Agenda wird von den Vorsitzenden spätestens 7 Tage vor Termin verschickt. Zu jeder Sitzung wird innerhalb von 14 Tagen ein Protokoll erstellt.

f. Bei anstehenden Diskussionsthemen und Problemen kann sich der ganze GEB oder Teile/ Untergruppen daraus auch außerhalb der regulären Treffen versammeln.

g. Die Geschäftsordnung wird einmal jährlich aktualisiert.

3. Inhaltliches: Mögliche Themen des GEB

a. Ab 2013 besteht für die Gemeinde die gesetzliche Verpflichtung, Kindern ab dem 1. Lebensjahr einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen.
Bei der Einrichtung dieser Betreuungsplätze will der GEB die Gemeinde unterstützen.

b. Der GEB befasst sich mit der Vor- und Nachbearbeitung der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.

c. Der GEB ermöglicht regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen den Einrichtungen der verschiedenen Träger und identifiziert dabei mögliche Problemfelder sowie das Abschauen positiver Beispiele voneinander.

d. Der GEB muss von den Trägern laut Kindergartengesetz insbesondere bei folgenden Themen gehört werden und sollte in die Gestaltung miteinbezogen werden:
iStock_000003885508XSmall i. Personelle, sachliche und bauliche Ausstattung der Einrichtungen
ii. Eröffnung oder Schließung von Gruppen
iii. Gebührenordnung
iv. Platzvergabe
v. Ferienbetreuung, Schließtage
vi. Konzept, Ernährung, Sport
vii. Kommunikation, Transparenz und Flexibilität der Erzieherinnen gegenüber den Eltern
viii. Übergang von Krippe in Kindergarten, Betreuung der 2jährigen im Kindergarten
ix. Übergang von Kindergarten zu Schule, Orientierungsplan, „Lebenswelt Schule“